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Datenschutz-
Management
 |  | Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Datenschutz-Managements:
- Überprüfen der Notwendigkeit eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§ 4f BDSG), der gesetzlichen Meldepflichten (§ 4d BDSG) und ggf. Ermittlung des Umfangs der Maßnahmen in Ihrem Unternehmen
- Information für Geschäftsleitung: In welcher Situation befindet sich ein Unternehmen, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist (§ 4 Abs. 2a BDSG)?
- Erstellen und Überprüfen des Datenschutzkonzeptes für Ihren Betrieb
- Unterstützung bei der Erstellung Ihres öffentlichen („Jedermann-“) Verfahrensverzeichnisses mit datenschutzkonformen Angaben (§ 4 e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG), welches Sie auf Anfrage Dritten vorlegen müssen (§ 4f Abs. 2 BDSG) und ggf. auf Ihrer Webseite vorhalten
- Unterstützung bei der Erstellung Ihres internen Verfahrensverzeichnisses mit datenschutzkonformen Angaben
- Mitarbeiterschulungen, Datenschutz-Audits konform zu § 5 BDSG, Anpassen der Mitarbeiter-Datenschutzverpflichtungen und Erstellen von Datenschutz-Jahresberichten.
- Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten bei der Durchführung seiner Überprüfungen und Dokumentationen
- Einführung eines Datenschutzbeauftragten gemäß den Vorgaben
- Evtl. stellt die Bestellung eines Mitarbeiters der Firma Abele Informatik als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragten eine Alternative für Sie dar.
Sprechen Sie uns bzgl. Aufwand und Kosten gerne persönlich an. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Miet- und Leihgeräte
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